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Private Krankenversicherung

Alle Beamte auf Probe und Beamte auf Lebenszeit erhalten von Ihrem Arbeitsgeber, dem deutschen Staat, einen Krankenversicherungsschutz. Denn für Beamte gilt nicht die Krankenversicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern die deutschen Beamten erhalten die so genannte Beihilfe oder Beihilfeleistung. Bei der Beihilfe zu den Krankheitsfällen handelt es sich um eine finanzielle Leistung von dem Staat, bei der die Beamten einen bestimmten Teil der Arzt- und Gesundheitsrechnungen zurückgezahlt bekommen. Die Höhe der Beihilfe wird von den verschiedenen deutschen Bundesländern unterschiedlich definiert und kommt auf den Familienstatus des Beamten an. Der Beihilfesatz liegt zwischen 50% und 80% der Rechnungen. Um die Differenz der vollen Rechnung abzusichern sollten alle Beamten einen Beihilfe Tarif von einer Privaten Krankenversicherung abschließen. Denn ein Beihilfe Tarif von der Privaten Krankenversicherung übernimmt den restlichen Betrag.
Alle Beamten sollten auf jeden Fall einen Beihilfe Tarif einer Privaten Krankenversicherung abschließen. Denn selbst die geringe Differenz welche nicht über die Beihilfe abgedeckt wird, kann eine finanzielle Existenzbedrohung darstellen. Ein Beispiel: Eine Operation kann durchaus bis zu 50.000 Euro kosten. Wenn Sie hiervon nur 50% erstatt bekommen, bleiben immer noch 25.000 Euro an Kosten für Sie übrig. Damit Sie diese nicht alleine bezahlen müssen, benötigen Sie eine Private Krankenversicherung.

Zudem sollten alle Beamten auch noch eine Anwartschaftsversicherung für Ihre Pension abschließen. Denn Beamter erhalten in Ihrer Pension keine Beihilfe mehr und müssen sich bei einer Privaten Krankenversicherung voll versichern. Die Beiträge zu einer Privaten Krankenversicherung werden aber nach dem Risiko des Antragsstellers festgelegt. Mit anderen Worten, der Beitrag richtet sich nach dem Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Nichtraucher oder Raucher. Da aber der Beitrag zu der Privaten Krankenversicherung im hohen Alter schnell unbezahlbar werden können (zum Beispiel weil Sie schon bestimmte Vorerkrankungen haben) oder aber Sie jede Menge Ausschlüsse hinnehmen müssten (unzureichende Krankenabsicherung), sollten Sie eine Anwartschaft abschließen. Eine Anwartschaft bietet Ihnen die Möglichkeit zum Zeitpunkt Ihrer Pension, wenn Sie die volle Private Krankenversicherung brauchen, in eine Krankenversicherung mit entsprechenden Vorteilen in Anspruch zu nehmen. Hier unterscheiden sich die Anwartschaften. Bei der kleinen Anwartschaft „frieren“ Sie Ihren Gesundheitszustand ein. Dadurch werden spätere Erkrankungen, bei der späteren Beitragsberechnung nicht mehr berücksichtigt. Mit der großen Anwartschaft „frieren“ Sie sozusagen Ihren Gesundheitszustand und Ihr Alter ein welches Sie bei Abschluss der Anwartschaft hatten. So bleiben die Beiträge zu der späteren Privaten Altersvorsorge relativ günstig.