Die Ausbildung zum Finanzwirt/Finanzwirtin dauert insgesamt 2 Jahre und erfolgt in dem, Finanzamt bei dem Sie sich beworben haben. Wie in jeder anderen Ausbildung auch, haben Sie bei der Ausbildung zum Finanzwirt/Finanzwirtin einen theoretischen und einen praktischen Ausbildungsteil (Duale Ausbildung). So müssen Sie zur Ausbildung als Finanzwirt eine theoretische Fachausbildung mit einer Dauer von 8 Monaten absolvieren welche in 2 Blöcken und in der jeweils zuständigen Landesfinanzschule durchgeführt wird. Bei den Landesfinanzschulen handelt es sich um Internate, dass bedeutet dass Sie vorübergehend in diesen wohnen.
Die theoretische Ausbildung zum Finanzwirt umfasst folgende Ausbildungsinhalte*:
- Allgemeines Abgabenrecht
- Allgemeine Rechtskunde
- Allgemeine Verwaltungskunde
- Bewertungsrecht und Vermögensbesteuerung
- Buchführung und Bilanzwesen
- Organisation
- Politische Bildung, Staatskunde
- Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns
- Steuern vom Einkommen und Ertrag
- Steuererhebung (Rechnungs- und Kassenwesen)
- Umsatzsteuer
- Wirtschafts- und Sozialkunde
In einigen dieser Themenbereichen müssen schriftliche Prüfung abgelegt und bestanden werden.
Für die praktische Ausbildung arbeiten Sie die restlichen 16 Monate in dem Finanzamt selbst. Zum Abschluss der Ausbildung zum Finanzwirt, machen Sie die Staatsprüfung. Bestehen Sie diese, sind Sie Finanzwirt und können in den deutschen Finanzämtern arbeiten. Die Vorraussetzung um eine Ausbildung zum Finanzwirt machen zu können, ist das Sie die mindestens die Mittlere Reife (Fachoberschulreife) erreicht haben.
Mit einer Ausbildung zum Finanzwirt treten Sie eine Beamtenlaufbahn im mittleren Dienst an. So erhalten Sie während der zweijährigen Ausbildungszeit, Anwärterbezüge in Höhe von 841,37 Euro (Stand 2008) im Monat. So sollten Sie bei einer Ausbildung zum Finanzwirt auf jeden Fall beachten, dass eine Beamtenlaufbahn einige Punkte mit sich bringt, die Sie unbedingt beachten müssen. So benötigen Sie als Beamter zum Beispiel eine Private Krankenversicherung (Beihilfe Vertrag) und eine Anwartschaft auf eine vollwertige Private Krankenversicherung für Ihre Pension.
*ein Beispiel von der Landesfinanzschule Nordrhein-Westfalen! Quelle: www.fm.nrw.de